Glossary entry

English term or phrase:

to issue a citation

German translation:

eine (Ab)mahnung / Verwarnung aussprechen [an das Unternehmen richten]

Added to glossary by Ulrike Zeyse
Apr 23, 2008 13:56
16 yrs ago
5 viewers *
English term

to issue a citation

English to German Law/Patents Business/Commerce (general) security and health at workplace
Hallo,
es geht hier um Arbeitsschutzgesetze und was passiert, wenn Unternehmen sich nicht daran halten (in den USA). Der vollständige Satz lautet: If an inspector finds a violation, he can issue a citation (an official notice) requiring the employer to fix the problem.
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich "citation" übersetzen soll, "Vorladung" passt hier irgendwie nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Change log

Apr 23, 2008 14:01: Steffen Walter changed "Term asked" from "to issue an citation" to "to issue a citation"

Discussion

hazmatgerman (X) Apr 24, 2008:
@Zeyse: Viel Erfolg mit der Arbeit; vielleicht nochmal überlegen, ob Abmahnung paßt; m.W. ist der Begriff in D ausschließlich im Arbeitsrecht gebräuchlich. Gruß.
Ulrike Zeyse (asker) Apr 23, 2008:
Vielen Dank für die superschnellen Antworten. Wahrscheinlich habe ich später noch ein paar weitere Fragen (ich scheine zurzeit ein Brett vorm Kopf zu haben). Übrigens habe ich mich für "Abmahnung" entschieden, weil die Bußgelder noch extra erwähnt werden.
Joan Hass Apr 23, 2008:
@ hazmatgerman: Ok! hab´s verstanden ;-) saluti!
hazmatgerman (X) Apr 23, 2008:
@Hass: sollte ironisch implizieren, daß wg. wenig los schnell geantwortet werden kann. Hat wohl nicht geklappt.
Joan Hass Apr 23, 2008:
@ hazmatgerman: die Bemerkung "@Hass: In der Hauptstadt vielleicht nichts los? " kann ich nicht einordnen..... ???

Proposed translations

+4
6 mins
Selected

eine (Ab)mahnung / Verwarnung aussprechen [an das Unternehmen richten]

Hier ist wohl eher gemeint, dass der gegen die Vorschriften verstoßende Arbeitgeber eine Abmahnung oder Verwarnung mit der Aufforderung erhält, den bemängelten Zustand abzustellen.
Peer comment(s):

agree Joan Hass : du bist zu schnell ;-))
3 mins
agree ukaiser (X) : und in Klammern vielleicht "mit der behördlichen Aufforderungen"), ich glaube das ist in D die official notice
13 mins
agree hazmatgerman (X) : @Hass: In der Hauptstadt vielleicht nichts los? Citation immer = Buß-/Verwarnungsgeld; Abmahnung ohne Gebühren.
14 mins
agree Otmar Lichtenwörther
19 hrs
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer.
31 mins

einen Owi-/Bußgeldbescheid ausstellen

Als Alternative, falls Walters Vorschlag nicht gefällt. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geht immer mit Bußgeld einher. Eine Verwarnung (mündlich) wäre kostenlos, (schriftlich) mit Verwarnungsgeld unterhalb der Bußgeldschwelle. Bußgeld in D bis 100 KEuro. Die official notice scheint, wenn mit Geld verbunden, eher der Bußgeldbescheid zu sein, ohne die Verwarnung. Schöne Differenzierung hier: http://www.mountainview.gov/civica/filebank/blobdload.asp?Bl...
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