Jun 14, 2013 07:20
11 yrs ago
English term
permanent establishment of the State of the foreign employer
English to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Doppelbesteuerungsabkommen
Es geht um das dt./irische DBA. In einem Schreiben führt der irische Steuerberater aus, unter welchen Bedingungen das Gehalt eines in Irland (vorübergehend) tätigen dt. Arbeitnehmers nicht dem irischen PAYE-Abzug unterliegt. Es heißt u.a.:
"The cost of the office or employment is not Borne directly or indirectly by a **permanent establishment of the State of the foreign employer**".
Sinngemäß muss das doch wohl heißen, das die Gehälter nicht von einer permanenten Einrichtung IN IRLAND bezahlt werden, der Arbeitnehmer also sein Gehalt aus D beziehen muss. Oder liege ich da falsch?
"The cost of the office or employment is not Borne directly or indirectly by a **permanent establishment of the State of the foreign employer**".
Sinngemäß muss das doch wohl heißen, das die Gehälter nicht von einer permanenten Einrichtung IN IRLAND bezahlt werden, der Arbeitnehmer also sein Gehalt aus D beziehen muss. Oder liege ich da falsch?
Proposed translations
(German)
3 | Betriebsstätte eines Unternehmens aus dem Ursprungsland des entsandten Arbeitnehmers | Katja Schoone |
Change log
Jun 14, 2013 07:25: Steffen Walter changed "Field (write-in)" from "Doppelbesteuerungsabkomme" to "Doppelbesteuerungsabkommen"
Proposed translations
3 mins
Selected
Betriebsstätte eines Unternehmens aus dem Ursprungsland des entsandten Arbeitnehmers
würde ich das wohl übersetzen
--------------------------------------------------
Note added at 3 Min. (2013-06-14 07:24:17 GMT)
--------------------------------------------------
http://www.dict.cc/?s=permanent establishment PE
--------------------------------------------------
Note added at 3 Min. (2013-06-14 07:24:17 GMT)
--------------------------------------------------
http://www.dict.cc/?s=permanent establishment PE
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke"
Discussion
www.steuerliches-info-center.de/.../Besteuerung_Arbeitslohn...
14.09.2006 – oder der Arbeitslohn wird von einer ausländischen Betriebsstätte getragen. 7.4 ..... der Arbeitgeber, der die Vergütungen zahlt, nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist (Tz. 4.3) und .... Irland hat sein Steuerjahr zum 1. Januar 2002 ...
Ruf mal die pdf auf, dann kannst du sehen, was ich meine.