Glossary entry (derived from question below)
French term or phrase:
évincer
German translation:
den Besitz einer Sache entziehen
Added to glossary by
Alexandra Becker
Dec 6, 2004 11:00
19 yrs ago
French term
évincé du bien
French to German
Law/Patents
Real Estate
Aux termes dudit acte, les parties ont déclaré respectivement se désister de l'action en répétition pouvant résulter à leur profit de l'article 1705 du Code civil, pour le cas où l'un d'eux viendrait à être **évincé du bien** reçu par lui en échange, et ont, en conséquence, renoncé à l'exercice de toute action réelle sur les immeubles échangés.
Es geht um den Tausch von Immobiliengegenständen.
Es geht um den Tausch von Immobiliengegenständen.
Proposed translations
(German)
4 | sollte einem von ihnen der Besitz der Sache entzogen werden |
innsbruck
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Proposed translations
20 hrs
French term (edited):
�vinc� du bien
Selected
sollte einem von ihnen der Besitz der Sache entzogen werden
Hier geht es um Folgendes:
Es wird Bezug genommen auf einen Tausch nach dem frz. Code civil. Ein Tausch ist ein Vertrag, nach dem z.B. ein Bild im Eigentum von Person A gegen ein Auto im Eigentum von Person B getauscht wird.
Soweit in Ordnung, nur was passiert im nachfolgenden Fall?
Nehmen wir an, Person B ist gar nicht Eigentümer des Autos. In einem solchen Fall müssen die Interessen von Person A natürlich geschützt werden.
Es läuft wie folgt:
1. Hat Person A das Auto(von B) bereits erhalten und weist nach, dass B nicht Eigentümer des Autos ist, ist Person A verpflichtet, das Auto zwar zurückzugeben, sie kann jedoch ihrerseits von B nicht zur Leistungspflicht verklagt werden, wenn sie das Bild noch nicht getauscht hat. --> Bild bleibt bei A und B kann nicht auf Leistungserfüllung aus dem Vertrag klagen.
2. Derjenige (hier A), dem der Besitz der Sache (hier des Autos) entzogen wird (qui est évincé du bien), d.h. der sie zurückgeben muss, weil ja B nicht Eigentümer des Autos ist, kann nun Schadenersatz fordern oder seine Sache zurückfordern (répéter --> deshalb "action en répétition"), sofern er sie B schon übergeben hatte.
Es wird Bezug genommen auf einen Tausch nach dem frz. Code civil. Ein Tausch ist ein Vertrag, nach dem z.B. ein Bild im Eigentum von Person A gegen ein Auto im Eigentum von Person B getauscht wird.
Soweit in Ordnung, nur was passiert im nachfolgenden Fall?
Nehmen wir an, Person B ist gar nicht Eigentümer des Autos. In einem solchen Fall müssen die Interessen von Person A natürlich geschützt werden.
Es läuft wie folgt:
1. Hat Person A das Auto(von B) bereits erhalten und weist nach, dass B nicht Eigentümer des Autos ist, ist Person A verpflichtet, das Auto zwar zurückzugeben, sie kann jedoch ihrerseits von B nicht zur Leistungspflicht verklagt werden, wenn sie das Bild noch nicht getauscht hat. --> Bild bleibt bei A und B kann nicht auf Leistungserfüllung aus dem Vertrag klagen.
2. Derjenige (hier A), dem der Besitz der Sache (hier des Autos) entzogen wird (qui est évincé du bien), d.h. der sie zurückgeben muss, weil ja B nicht Eigentümer des Autos ist, kann nun Schadenersatz fordern oder seine Sache zurückfordern (répéter --> deshalb "action en répétition"), sofern er sie B schon übergeben hatte.
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Comment: "Vielen Dank für die ausführliche und vor allem verständliche Erklärung!"
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