Glossary entry (derived from question below)
Spanish term or phrase:
Contrato de prereserva
German translation:
Reservierungsvereinbarung
Added to glossary by
Johannes Gleim
Sep 19, 2021 10:42
3 yrs ago
23 viewers *
Spanish term
Contrato de prereserva
Spanish to German
Law/Patents
Real Estate
Immobilienverkauf
Es geht dabei um eine noch recht unverbindliche Reservierung der Möglichkeit, sich bei der Fertigstellung einer noch im Bau befindlichen Wohnanlage eine Wohnung zum Kauf auszusuchen, wenn es soweit ist. Der Bauträger verpflichtet sich im Rahmen dieses "Contrato de prereserva" den Kaufinteressenten über die zur Verfügung stehenden Wohnungen, Merkmale und Kaufpreis zu informieren.
Es ist ganz klar keine "Reservierungsvereinbarung" und auch kein "Vorvertrag", es wird darin auch nur die Zahlung einer Kaution, die ganz klar nicht als Anzahlung gilt, vereinbart.
Weiß jemand, wie ich das korrekt ins Deutsche übertragen könnte? "Vorläufiger Reservierungsvertrag"?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
Es ist ganz klar keine "Reservierungsvereinbarung" und auch kein "Vorvertrag", es wird darin auch nur die Zahlung einer Kaution, die ganz klar nicht als Anzahlung gilt, vereinbart.
Weiß jemand, wie ich das korrekt ins Deutsche übertragen könnte? "Vorläufiger Reservierungsvertrag"?
Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
Proposed translations
(German)
5 | Reservierungsvereinbarung | Johannes Gleim |
4 | Vorbestellungsvertrag | David Hollywood |
Change log
Oct 3, 2021 18:47: Johannes Gleim Created KOG entry
Proposed translations
23 hrs
Selected
Reservierungsvereinbarung
Aufgrund des in der Diskussion gelieferen zusätzlichen Kontextes ist jetzt klar, dass es sich um keinen Vertrag, sonderen eine weniger flörmliche Vereinbarung handelt.
Beim Immobilienkauf schließen Makler und Kaufinteressent in manchen Fällen eine Reservierungsvereinbarung. Das bedeutet, dass der Makler die Immobilie über einen gewissen Zeitraum für den potenziellen Käufer sozusagen reserviert und sie keinem anderen Interessenten anbietet. Im Gegenzug entrichtet der Interessent eine Reservierungsgebühr an den Makler, die bei späterem Abschluss eines Kaufvertrags in der Regel von der zu entrichtenden Maklerprovision abgezogen wird. Ob tatsächlich eine Verrechnung stattfindet, sollte dennoch in der Vereinbarung geprüft werden. Kompliziert wird es erst, wenn sich der Interessent letztlich doch gegen das Haus oder die Wohnung entscheidet: Dann erhält er laut Vereinbarung die Gebühr nicht oder nur zu einem Teil zurück. In diesem Fall kommt es häufig zu Streitereien zwischen den beiden Parteien, weil der Interessent meist die Reservierungsgebühr trotzdem vom Makler zurückfordert. Oftmals stellt sich am Ende die Unwirksamkeit der Vereinbarung heraus. Viele Immobilienexperten raten deshalb, lieber von vornherein auf eine Reservierungsvereinbarung zu verzichten.
https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/reservierungsv...
• Unterschied
Reservierungsvereinbarung
Zusicherung des Maklers / des Verkäufers gegenüber dem Kaufinteressenten, die Immobilie für eine bestimmte Zeit anderen Interessenten nicht anzubieten.
Vorvertrag
• Verpflichtung der Vertragsparteien zum Abschluss des Kaufvertrages
• Fixierung aller wesentlichen Inhalte des späteren Kaufvertrages
• Bietet rechtliche Sicherheit für beide Vertragsparteien
:
Wann macht eine Reservierungsvereinbarung Sinn?
Eine Reservierungsvereinbarung ist für den Käufer z. B. sinnvoll, wenn der Abschluss des notariellen Kaufvertrags aus bestimmten Gründen noch nicht möglich ist. Ein Verkäufer wird eine Reservierungsvereinbarung verlangen, wenn er sich das ernsthafte Interesse eines Käufers bestätigen lassen will. Der Makler erzielt einen finanziellen Ausgleich für seine Vermittlungsbemühungen unabhängig von einem tatsächlich durchgeführten Verkauf.
:
Wann ist ein Immobilienverkauf Vorvertrag für Käufer und Verkäufer sinnvoll?
Wenn der Käufer noch nicht liquide genug ist, sich aber die Immobilie bereits reservieren möchte, hilft ein Vorvertrag. Aber auch dann, wenn zwar die Finanzierung eines Immobilienkaufs bereits geregelt ist, jedoch noch rechtliche Hindernisse vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages beseitigt werden müssen, verschafft ein Vorvertrag dem Käufer Sicherheit.
https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverka...
Denkbar ist auch, dass ein Käufer sie bittet, Ihre Immobilie für ihn zu „reservieren“, z.B. bis zum Monatsende, etwa weil er die Finanzierung noch klären will. Einem anderen Interessenten, der die Immobilie sicher gekauft hätte, erteilen sie eine Absage. Und dann will der ursprüngliche Interessent die Immobilie doch nicht mehr kaufen. Sie müssen nun wieder auf Käufersuche gehen…
:
Reservierungsvereinbarung
Um derartige Verläufe zu vermeiden, wird manchmal eine sog. Reservierungsvereinbarung getroffen. In einer solchen Vereinbarung sichert der Grundstückseigentümer dem Kaufinteressenten für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 4 Wochen, zu, das Objekt keinem anderen Interessenten zu verkaufen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kaufinteressent, eine „Reservierungsgebühr“ oder ein sog. „Bindungsentgelt“ zu zahlen.
https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-res...
Beim Immobilienkauf schließen Makler und Kaufinteressent in manchen Fällen eine Reservierungsvereinbarung. Das bedeutet, dass der Makler die Immobilie über einen gewissen Zeitraum für den potenziellen Käufer sozusagen reserviert und sie keinem anderen Interessenten anbietet. Im Gegenzug entrichtet der Interessent eine Reservierungsgebühr an den Makler, die bei späterem Abschluss eines Kaufvertrags in der Regel von der zu entrichtenden Maklerprovision abgezogen wird. Ob tatsächlich eine Verrechnung stattfindet, sollte dennoch in der Vereinbarung geprüft werden. Kompliziert wird es erst, wenn sich der Interessent letztlich doch gegen das Haus oder die Wohnung entscheidet: Dann erhält er laut Vereinbarung die Gebühr nicht oder nur zu einem Teil zurück. In diesem Fall kommt es häufig zu Streitereien zwischen den beiden Parteien, weil der Interessent meist die Reservierungsgebühr trotzdem vom Makler zurückfordert. Oftmals stellt sich am Ende die Unwirksamkeit der Vereinbarung heraus. Viele Immobilienexperten raten deshalb, lieber von vornherein auf eine Reservierungsvereinbarung zu verzichten.
https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/reservierungsv...
• Unterschied
Reservierungsvereinbarung
Zusicherung des Maklers / des Verkäufers gegenüber dem Kaufinteressenten, die Immobilie für eine bestimmte Zeit anderen Interessenten nicht anzubieten.
Vorvertrag
• Verpflichtung der Vertragsparteien zum Abschluss des Kaufvertrages
• Fixierung aller wesentlichen Inhalte des späteren Kaufvertrages
• Bietet rechtliche Sicherheit für beide Vertragsparteien
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Wann macht eine Reservierungsvereinbarung Sinn?
Eine Reservierungsvereinbarung ist für den Käufer z. B. sinnvoll, wenn der Abschluss des notariellen Kaufvertrags aus bestimmten Gründen noch nicht möglich ist. Ein Verkäufer wird eine Reservierungsvereinbarung verlangen, wenn er sich das ernsthafte Interesse eines Käufers bestätigen lassen will. Der Makler erzielt einen finanziellen Ausgleich für seine Vermittlungsbemühungen unabhängig von einem tatsächlich durchgeführten Verkauf.
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Wann ist ein Immobilienverkauf Vorvertrag für Käufer und Verkäufer sinnvoll?
Wenn der Käufer noch nicht liquide genug ist, sich aber die Immobilie bereits reservieren möchte, hilft ein Vorvertrag. Aber auch dann, wenn zwar die Finanzierung eines Immobilienkaufs bereits geregelt ist, jedoch noch rechtliche Hindernisse vor Abschluss eines notariellen Kaufvertrages beseitigt werden müssen, verschafft ein Vorvertrag dem Käufer Sicherheit.
https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverka...
Denkbar ist auch, dass ein Käufer sie bittet, Ihre Immobilie für ihn zu „reservieren“, z.B. bis zum Monatsende, etwa weil er die Finanzierung noch klären will. Einem anderen Interessenten, der die Immobilie sicher gekauft hätte, erteilen sie eine Absage. Und dann will der ursprüngliche Interessent die Immobilie doch nicht mehr kaufen. Sie müssen nun wieder auf Käufersuche gehen…
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Reservierungsvereinbarung
Um derartige Verläufe zu vermeiden, wird manchmal eine sog. Reservierungsvereinbarung getroffen. In einer solchen Vereinbarung sichert der Grundstückseigentümer dem Kaufinteressenten für einen bestimmten Zeitraum, z.B. 4 Wochen, zu, das Objekt keinem anderen Interessenten zu verkaufen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kaufinteressent, eine „Reservierungsgebühr“ oder ein sog. „Bindungsentgelt“ zu zahlen.
https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-res...
Note from asker:
Hallo Johannes, vielen Dank für Deine sehr, sehr hilfreiche Antwort. Ich habe gestern noch Kontakt mit einem zweisprachigen Anwalt gehabt, der ebenfalls genau das erklärt hat (eventuell noch mit dem Vorsatz "Vorläufige Reservierungsvereinbarung", aber ich bleibe bei "Reservierungsvereinbarung"). |
4 KudoZ points awarded for this answer.
15 hrs
Vorbestellungsvertrag
Die Regierung unterzeichnete einen Vorbestellungsvertrag mit AstraZeneca und verbindliche Kaufverträge mit den anderen drei Unternehmen, ...
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Note added at 15 hrs (2021-09-20 02:31:16 GMT)
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oder: Reservierungsvereinbarung
Diese Vorbestellungsvereinbarung, im weiteren Verlauf „Bedingungen“ oder „Vereinbarung“ genannt, regelt die Reservierung eines Platzes auf der Warteliste zur Möglichkeit eines künftigen Abschlusses eines Kaufvertrages bei der NOVUS GmbH, kurz „NOVUS“, „Verkäufer“, „wir“ oder „uns“ genannt, für ein elektrisches Motorrad, nachfolgend auch „Bike“ genannt, durch den Vertragspartner, auch „Kunde“ genannt.
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Note added at 17 hrs (2021-09-20 04:16:44 GMT)
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es gibt verschiedene Möglichkeiten und ist gar nicht klar, also hast du die endgültige Entscheidung vor dir...
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Note added at 18 hrs (2021-09-20 05:12:13 GMT)
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wirst du selbst treffen m
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Note added at 18 hrs (2021-09-20 05:12:56 GMT)
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müssen
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Note added at 15 hrs (2021-09-20 02:31:16 GMT)
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oder: Reservierungsvereinbarung
Diese Vorbestellungsvereinbarung, im weiteren Verlauf „Bedingungen“ oder „Vereinbarung“ genannt, regelt die Reservierung eines Platzes auf der Warteliste zur Möglichkeit eines künftigen Abschlusses eines Kaufvertrages bei der NOVUS GmbH, kurz „NOVUS“, „Verkäufer“, „wir“ oder „uns“ genannt, für ein elektrisches Motorrad, nachfolgend auch „Bike“ genannt, durch den Vertragspartner, auch „Kunde“ genannt.
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Note added at 17 hrs (2021-09-20 04:16:44 GMT)
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es gibt verschiedene Möglichkeiten und ist gar nicht klar, also hast du die endgültige Entscheidung vor dir...
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Note added at 18 hrs (2021-09-20 05:12:13 GMT)
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wirst du selbst treffen m
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Note added at 18 hrs (2021-09-20 05:12:56 GMT)
--------------------------------------------------
müssen
Note from asker:
Vielen Dank für Deine Hilfe, David! |
Discussion
El pre-contrato de arrendamiento se da cuando, por algún motivo, no puede formalizarse aún un contrato de arrendamiento (por ejemplo, aún no se puede poner a disposición del futuro inquilino el inmueble o el futuro inquilino aún no lo tiene del todo claro).
:
Por lo tanto, tanto los contratos como, en lo que aquí interesa, los precontratos, deben contener los siguientes datos para evitar problemas de invalidez:
• La duración del contrato de arrendamiento futuro.
• La renta a pagar por el futuro inquilino.
• Suma pagada en concepto de reserva.
• La fecha de caducidad de la reserva o, lo que es lo mismo, la fecha máxima en la que debe firmarse el contrato de arrendamiento.
• La identificación de las partes.
• La identificación del inmueble que se pretende arrendar.
• La indemnización o penalización en caso de arrepentimiento de una de las partes.
• Resto de condiciones que van a regir el futuro contrato de arrendamiento.
https://www.abogadosparatodos.net/la-reserva-o-senal-en-el-c...
Sind derartige Bedingungen im "Vertrag" enthalten?
Meiner Meinung nach ist es "gebührenpflichtige Vormerkung".
Auch allen anderen vielen Dank! Allein die Diskussion hat mir schon sehr weitergeholfen.
"Reservierungsvereinbarung" würde ich angesichts der Angaben von Valeska in jedem Fall vermeiden, weil der deutsche Kunde darunter etwas anderes verstehen würde - z.B., dass eine konkrete Immobilie für eine im Vertrag festgelegte Zeit keinem anderen Interessenten aktiv angeboten wird, was laut Valeska gar nicht der Fall ist. Außerdem wird eine Reservierungsgebühr auf den Kaufpreis angerechnet, was hier auch nicht zutrifft ("die ganz klar nicht als Anzahlung gilt").
Daher meinte ich, dass es imho eher eine Art Absichtserklärung ist...
Ich sage nicht, dass es so etwas nicht gibt, aber der Name "contrato" stimmt dann nicht, das wäre eine irreführende Bezeichnung.
Zusammenfassend:
"Reservierungsvereinbarung", so wie Valeska das trotz ihres Misstrauens vorgeschlagen hat, scheint mir geeigneter zu diesem dubiosen Sachverhalt als "Vertrag".
Ich würde in jedem Falle das Wort "Vertrag" hier meiden.
Aus dem Inhalt gehen im Prinzip alle Verpflichtungen hervor, die jede Partei eingeht, und man kann leicht sehen, ob es ein Reservierungsvertrag oder ein Vorvertrag ist (ein "contrato de prereserva" ist jedoch weder das eine noch das andere). Es ist eher so eine Art Absichtserklärung...
2) Deine Behauptung, es sei KEIN Vorvertrag ist insofern verwunderlich für mich, als du selbst schreibst, es gehe dabei um keine verbindliche Reservierung. Es ist wahr, dass unsere „precontratos“ (Vorverträge) selten gekündigt werden dürfen, sie enthalten üblicherweise keine Kündigungsklausel, aber Ausnahmen hiervon gibt es schon, alles hängt vom Vertrag selbst ab.
3) Folglich meine nächste Frage: Weisst du, ob dieser "Vertrag" (oder wie auch immer du ihn nennen willst) eine Klausel enthält, welche die Aufhebung der Vereinbarung (des Vertrags?) erlaubt? Deine Antwort darauf könnte von Bedeutung sein, um den richtigen Terminus im Deutschen zu bestimmen.