Was bedeutet "Pflicht, E-Rechnungen zu verarbeiten" genau?
Thread poster: Sebastian Witte
Sebastian Witte
Sebastian Witte  Identity Verified
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Nov 3

Guten Tag,

wir nutzen WISO EÜR + Kasse für unsere Steuerbuchhaltung und WISO Mein Büro Standard (mit Modul Designer für das Designen/Anpassen fremd-/englischsprachiger Rechnungen) für unseren gesamten Rechnungsausstellungs- & Zahlungserinnerungsbedarf, mit Ausnahme der TMS-Systeme mancher Ü-Agenturen, bei denen man sich selbst eine Art Gutschrift/Rechnung erstellen kann anhand der Lieferungen, wie etwa Plunet-nutzende Agenturen. Ich würde schätzen, dass Letztere 15% unserer
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Guten Tag,

wir nutzen WISO EÜR + Kasse für unsere Steuerbuchhaltung und WISO Mein Büro Standard (mit Modul Designer für das Designen/Anpassen fremd-/englischsprachiger Rechnungen) für unseren gesamten Rechnungsausstellungs- & Zahlungserinnerungsbedarf, mit Ausnahme der TMS-Systeme mancher Ü-Agenturen, bei denen man sich selbst eine Art Gutschrift/Rechnung erstellen kann anhand der Lieferungen, wie etwa Plunet-nutzende Agenturen. Ich würde schätzen, dass Letztere 15% unserer Rechnungen ausmachen.

Am 1.1.2025 kommt hierzulande die Pflicht, E-Rechnungen (zu empfangen) und zu verarbeiten.

Was bedeutet "E-Rechnungen verarbeiten" genau? Ich habe bemerkt, dass die Mehrkosten, um mit WISO Mein Büro E-Rechnungen verarbeiten zu können, sehr krass sind. Wir zahlen Stand 30.11.2024 203 Euro brutto für WISO Mein Büro Standard mit Modul Designer pro Jahr, wenn wir die für das Verarbeiten von E-Rechnungen erforderliche Mein Büro-Ausbaustufe Pro buchen würden, wären es stattdessen circa 498,40 Euro brutto pro Jahr.

Genügt es nicht einfach, mit einfacher Freeware E-Eingangsrechnungen, die nicht im lesefreundlichen ZUGFeRD-Format eingehen, d.h. nur maschinenlesbar sind, lesen zu können, und die Daten dann händisch in unsere Steuersoftware WISO EÜR + Kasse zu übertragen, um der besagten rechtlichen Anforderung Genüge zu tun?

Ich könnte unseren Steuerberater fragen, aber ich weiß nicht, ob der sich mit WISO im Detail auskennt und außerdem muss ich dann wieder bezahlen.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Gruß
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Dr. Matthias Schauen
Dr. Matthias Schauen  Identity Verified
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Freeware zum Lesen reicht, scheint mir, aber manche Steuerberater sehen das anders Nov 4

Hallo Sebastian, in folgendem Thread wurde klar, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt: https://www.proz.com/forum/german/368959-neues_zur_e_rechnungspflicht.html

Es gibt offenbar Steuerberater, die ihre Kundschaft dahingehend beraten, dass neue, zusätzlich zu zahlende Softwarefunktionen oder -pakete notwendig sind, entweder generell oder dam
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Hallo Sebastian, in folgendem Thread wurde klar, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt: https://www.proz.com/forum/german/368959-neues_zur_e_rechnungspflicht.html

Es gibt offenbar Steuerberater, die ihre Kundschaft dahingehend beraten, dass neue, zusätzlich zu zahlende Softwarefunktionen oder -pakete notwendig sind, entweder generell oder damit der Vorsteuerabzug klappt.

Für mich als Laie sieht es so aus, als müsste in der Übergangszeit eine Freeware zum Lesen von E-Rechnungen reichen. Dann kann man die Rechnungen lesen und daraufhin bezahlen, verbuchen und speichern. Mehr "verarbeiten" ist meines Wissens nicht nötig. Meine Informationen dazu stammen zum großen Teil von IHK-Internetseiten und von dort verlinkten BMF-Informationen.

Hier noch eine weitere Diskussion, mit dem interessanten Schlusssatz:
"Auch wenn bei mir nur eine Rechnung im Jahr als e-Rechnung kommen wird, nämlich die des Steuerberaters"
https://www.proz.com/forum/german/368884-e_rechnungspflicht_ab_01012025.html
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Sebastian Witte
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RE: Freeware zum Lesen reicht, scheint mir, aber manche Steuerberater sehen das anders Nov 4

Dr. Matthias Schauen wrote:

Hallo Sebastian, in folgendem Thread wurde klar, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gibt: https://www.proz.com/forum/german/368959-neues_zur_e_rechnungspflicht.html

Es gibt offenbar Steuerberater, die ihre Kundschaft dahingehend beraten, dass neue, zusätzlich zu zahlende Softwarefunktionen oder -pakete notwendig sind, entweder generell oder damit der Vorsteuerabzug klappt.

Für mich als Laie sieht es so aus, als müsste in der Übergangszeit eine Freeware zum Lesen von E-Rechnungen reichen. Dann kann man die Rechnungen lesen und daraufhin bezahlen, verbuchen und speichern. Mehr "verarbeiten" ist meines Wissens nicht nötig. Meine Informationen dazu stammen zum großen Teil von IHK-Internetseiten und von dort verlinkten BMF-Informationen.

Hier noch eine weitere Diskussion, mit dem interessanten Schlusssatz:
"Auch wenn bei mir nur eine Rechnung im Jahr als e-Rechnung kommen wird, nämlich die des Steuerberaters"
https://www.proz.com/forum/german/368884-e_rechnungspflicht_ab_01012025.html


Hallo Matthias,

danke für Deine Einschätzung. Du hattest Dich ja bereits kundig gezeigt in früheren Threads zum Thema E-Rechnung hier auf ProZ. Insofern hat das schon Gewicht, was Du sagst, auch wenn der eigene Steuerberater der verlängerte Arm des Finanzamts ist und man sich daher immer gut mit ihm stellen sollte.

Ansonsten habe ich konkret in Bezug auf unsere WISO Mein Büro-Version "Standard" noch auf Nachfrage vom Hersteller Buhl folgende Auskunft erhalten:

"Für das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen ist aktuell noch das Modul "Finanzen +" [5 Euro netto pro Monat] notwendig, welches Sie im Programm unter "Hilfe > Module: Test, Kauf, Übersicht" buchen können. Auch hier ist keine Erweiterung Ihres Vertrages oder eine höhere Ausbaustufe notwendig. "

Vielleicht werden wir die 60 Euro pro Jahr doch irgendwie in Kauf nehmen, um die Verarbeitung von eingegangenen E-Rechnungen in bzw. für Buchhaltungssoftware zu üben.

Gruß

[Edited at 2024-11-05 07:28 GMT]


 


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