Nov 26, 2019 10:51
4 yrs ago
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English term

shall be the act of the stockholders

English to German Law/Patents Law (general)
In den Bylaws einer US-Corporation findet sich folgender Satz:

"in all matters other than the election of directors, ***the affirmative vote of a majority of shares*** present in person or represented by proxy duly authorized at the meeting and entitled to vote generally on the subject matter ***shall be the act of the stockholders***."

Ich verstehe diesen Satz so, dass alle Beschlüsse, außer jene, die die Wahl der Board-Mitglieder betreffen, mit den Ja-Stimmen der Mehrheit der anwesenden... Aktien (bzw. Aktionäre) gefasst werden.

Danach steht jedoch dieser Satz:

"directors shall be elected by a plurality of the votes of the shares present in person or represented by proxy duly authorized at the meeting and entitled to vote generally on the election of directors"

Auch diesen Satz verstehe ich so, dass die Board-Mitglieder mit der Mehrheit der Stimmen zu wählen sind. Was ich mich jetzt jedoch frage: Warum wird dann ausdrücklich zwischen Beschlüssen über die Wahl von B-Mitgliedern und sonstigen Beschlüssen unterschieden?

Geht es bei der Unterscheidung nur darum, dass bei den sonstigen Beschlüssen die Aktien "entitled to vote generally on the subject matter " sein müssen, bei den Beschlüssen über die Wahl der B.Mitgliedern hingegen "entitled to vote generally on the election of directors"?

Sorry für die aufwändige Fragestellung und danke an die, die sich bis hierher durchgegraben haben

Discussion

Haigo Salow Nov 28, 2019:
Es könnte sein, dass es mit den verschiedenen Klassen von Aktien zu tun hat; die mit vollem Stimmrecht (common stock) und die mit eingeschränktem Stimmrecht (preferred stock). Die Aktionäre mit eingeschränktem Stimmrecht (preferred stock) dürfen in dem "in all matters other than the election of directors“ wählen; die mit vollem Stimmrecht in der Wahl des Vorstands, daher wahrscheinlich der Zusatz „and entitled to vote generally“ – also die mit vollem Stimmrecht..

https://www.disnat.com/en/learning/trading-basics/stock-basi...
Wolfgang Hummel Nov 26, 2019:
Zur Frage Ich glaube, die Unterscheidung bezieht sich darauf, dass bei Abstimmungen über "normale" Angelegenheiten eine Mehrheit des anwesenden bzw. vertretenen Kapitals erforderlich ist. Bei der Wahl der B-Mitglieder genügt jedoch eine relative Mehrheit. Der Unterschied zeigt sich, wenn mehrere Kandidaten vorgeschlagen werden bzw. kandidieren. Hier braucht es dann keine absolute Mehrheit, gewählt ist der, der die meisten Stimmen (= Anteile) erhält. Bei den anderen Angelegenheiten geht es ja (vereinfacht ausgedrückt) zumeist um Ja- oder Nein-Fragen, etwa ob der Vorstand entlastet wird oder nicht etc.. Hierfür braucht es die absolute Mehrheit des anwesenden oder vertretenen Kapitals. Bei der Wahl der B-Mitglieder kann sich jedoch eine Mehrheit der Optionen ergeben - und dann ist eben derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Mag dies nun der Mehrheit der anwesenden bzw. vertretenen Anteile entsprechen oder nicht.
B&B FinTrans Nov 26, 2019:
Zu Deiner Frage: "Warum wird dann ausdrücklich... ... zwischen Beschlüssen über die Wahl von B-Mitgliedern und sonstigen Beschlüssen unterschieden". Eventuell, um hierdurch Interessenkonflikte zu vermeiden. So können z. B. Directors, die Aktien ihres Unternehmens besitzen, die Stimmrechte daraus nicht wahrnehmen (auch nicht über Dritte), wenn es bei Beschlussfassungen um ihre Wahl, Entlastung usw. geht, wenn also Interessenkonflikte auftreten. Bei sonstigen Beschlüssen können diese Stimmrechte jedoch uneingeschränkt wahrgenommen werden (auch über Dritte).
mroed (asker) Nov 26, 2019:
ich habe noch etwas weiter recherchiert, und komme jetzt zum Ergebnis, dass plurality die relative Mehrheit (im Gegensatz zum aff. vote, was der abs. mehrheit entsprechen dürfte) bedeutet
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