Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Neuerrichtung
French translation:
création (d'une nouvelle entreprise)
Added to glossary by
martina1974
May 11, 2009 11:28
15 yrs ago
German term
Neuerrichtung
German to French
Law/Patents
Law (general)
Neuerrichtung / Übernahme:
Zur Neuerrichtung zählt die erstmalige Anmeldung eines Gewerbetriebes als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle sowie die Anmeldung als Neuerrichtung eines Kleingewerbetreibenden bzw. einer Nebentätigkeit und die Verlagerung eines Betriebes infolge Zuzug aus einem anderen Meldebezirk.
Ich hätte eine Frage: Ist Neuerrichtung dasselbe wie Neugründung oder gibt es dafür eine eigene Übersetzung? Vielen Dank im Voraus?
Zur Neuerrichtung zählt die erstmalige Anmeldung eines Gewerbetriebes als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle sowie die Anmeldung als Neuerrichtung eines Kleingewerbetreibenden bzw. einer Nebentätigkeit und die Verlagerung eines Betriebes infolge Zuzug aus einem anderen Meldebezirk.
Ich hätte eine Frage: Ist Neuerrichtung dasselbe wie Neugründung oder gibt es dafür eine eigene Übersetzung? Vielen Dank im Voraus?
Proposed translations
(French)
4 | création (d'une nouvelle entreprise) |
Ursula Dias
![]() |
4 | construction nouvelle |
Michael Hesselnberg (X)
![]() |
Proposed translations
1 hr
Selected
création (d'une nouvelle entreprise)
M.E. ist hier eigentlich gemeint: Errichtung eines neuen Unternehmens im Gegensatz zur Übernahme eines schon bestehenden.
Mit Baurecht hat das sicherlich nichts zu tun.
--------------------------------------------------
Note added at 2 Stunden (2009-05-11 13:41:35 GMT)
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Vielleicht ist "création d'un nouveau établissement" besser, weil ja im Anschluss auch Zweigfilialen etc. genannt werden.
Unter dem Link kann man den unterschiedlichen Gebrauch von "Gründung" und "Errichtung" gut sehen:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/gewerbe...
"Gründung" bezieht sich m.E. eher auf ein Unternehmen, während Errichtung auch auf Zweigstellen, Betriebsstätten etc. verwendet wird. Macht ja auch Sinn: zur Errichtung einer Zweigstelle bedarf es ja keines Gründungsvertrags wie bei einem Unternehmen.
Mit Baurecht hat das sicherlich nichts zu tun.
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Note added at 2 Stunden (2009-05-11 13:41:35 GMT)
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Vielleicht ist "création d'un nouveau établissement" besser, weil ja im Anschluss auch Zweigfilialen etc. genannt werden.
Unter dem Link kann man den unterschiedlichen Gebrauch von "Gründung" und "Errichtung" gut sehen:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/recht/gewerbe...
"Gründung" bezieht sich m.E. eher auf ein Unternehmen, während Errichtung auch auf Zweigstellen, Betriebsstätten etc. verwendet wird. Macht ja auch Sinn: zur Errichtung einer Zweigstelle bedarf es ja keines Gründungsvertrags wie bei einem Unternehmen.
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construction nouvelle
Regeste
Art. 24 RPG; Ausnahmebewilligung zum Bauen ausserhalb der Bauzone. Bau einer selbständigen Halle zur Aufbewahrung von Holz zu einer bereits seit vielen Jahren in der Landwirtschaftszone bestehenden Schreinerei. Begriff der Neuerrichtung und der teilweisen nderung. Qualifizierung der geplanten Baute als Neubau i.S. von Art. 24 Abs. 1 RPG (E. 3). Fehlen von objektiven Gründen, welche die Verwirklichung am vorgesehenen Ort i.S. von Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG rechtfertigen würden; der Zweck des bestehenden Betriebes erfordert an und für sich nicht bereits einen Standort ausserhalb der Bauzone (E. 4).
****************************************
Regeste
Art. 24 LAT; autorisation exceptionnelle de construire hors de la zone à bâtir. Construction d'une halle à bois distincte des bâtiments existants d'une entreprise de charpente-menuiserie installée depuis de nombreuses années en zone agricole. Notions de construction nouvelle et de transformation partielle. Ouvrage projeté considéré comme une nouvelle construction au sens de l'art. 24 al. 1 LAT (consid. 3). Absence de motifs objectifs justifiant sa réalisation à l'endroit prévu selon l'art. 24 al. 1 lettre a LAT; l'implantation hors de la zone à bâtir de l'entreprise existante ne s'impose déjà pas elle-même par sa destination (consid. 4).
Art. 24 RPG; Ausnahmebewilligung zum Bauen ausserhalb der Bauzone. Bau einer selbständigen Halle zur Aufbewahrung von Holz zu einer bereits seit vielen Jahren in der Landwirtschaftszone bestehenden Schreinerei. Begriff der Neuerrichtung und der teilweisen nderung. Qualifizierung der geplanten Baute als Neubau i.S. von Art. 24 Abs. 1 RPG (E. 3). Fehlen von objektiven Gründen, welche die Verwirklichung am vorgesehenen Ort i.S. von Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG rechtfertigen würden; der Zweck des bestehenden Betriebes erfordert an und für sich nicht bereits einen Standort ausserhalb der Bauzone (E. 4).
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Regeste
Art. 24 LAT; autorisation exceptionnelle de construire hors de la zone à bâtir. Construction d'une halle à bois distincte des bâtiments existants d'une entreprise de charpente-menuiserie installée depuis de nombreuses années en zone agricole. Notions de construction nouvelle et de transformation partielle. Ouvrage projeté considéré comme une nouvelle construction au sens de l'art. 24 al. 1 LAT (consid. 3). Absence de motifs objectifs justifiant sa réalisation à l'endroit prévu selon l'art. 24 al. 1 lettre a LAT; l'implantation hors de la zone à bâtir de l'entreprise existante ne s'impose déjà pas elle-même par sa destination (consid. 4).
Reference:
Peer comment(s):
neutral |
Olivier Blanc
: Il me semble qu'on parle ici d'inscription au registre du commerce. Cela me semble sans rapport avec l'aménagement du territoire!
1 hr
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