This question was closed without grading. Reason: Other
Jun 29, 2010 13:07
14 yrs ago
German term
Rauschgift-Vortest/-Wägung
German to French
Law/Patents
Law: Taxation & Customs
droit pénal
Contexte : acte d'accusation
"Beweismittel :
...
III.
Urkunden :
Rauschgift-Vortest/-Wägung : s'agit-il d'un test destiné à mesurer la concentration de la drogue ?
Et si oui, y-at-il une terminologie particulière en français ?
D'avance merci,
Nathalie
"Beweismittel :
...
III.
Urkunden :
Rauschgift-Vortest/-Wägung : s'agit-il d'un test destiné à mesurer la concentration de la drogue ?
Et si oui, y-at-il une terminologie particulière en français ?
D'avance merci,
Nathalie
References
test (de dépistage) préliminaire | GiselaVigy |
Reference comments
37 mins
Reference:
test (de dépistage) préliminaire
voir Wägung ici:
Hinweise zur Gestaltung des Ermittlungsverfahrens
Die Polizei führt in den Fällen, in denen nach den vorstehenden Gesichtspunkten eine Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG in Betracht kommt, eine Wägung des Betäubungsmittels und einen Vortest durch und vernimmt die beschuldigte Person kurz zur Konsumverhaltensweise und zur Herkunft des Betäubungsmittels oder gibt ihr in geeigneten Fällen Gelegenheit zu einer schriftlichen Äußerung. Bei der Wägung genügt in der Regel eine so genannte "Bruttowägung", soweit nicht erkennbar ein Missverhältnis zwischen Verpackungs- und Betäubungsmittelgewicht besteht. Sie stellt das Betäubungsmittel sowie die Konsumutensilien sicher, führt eine Erklärung über die Einziehung sichergestellter Gegenstände, insbesondere die Betäubungsmittel und die Konsumutensilien, herbei und übersendet den Vorgang mit der Strafanzeige unverzüglich der Staatsanwaltschaft. Auf Zeugenvernehmungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen, auch weitergehende kriminaltechnische Untersuchungen, kann, soweit die Staatsanwaltschaft nicht etwas anderes anordnet, verzichtet werden. Bei Abgabe des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft kann die Polizei eine Anwendung dieser Richtlinien anregen, soweit sie aufgrund ihrer Erkenntnisse den Eindruck gewonnen hat, dass sich eine Verfahrenserledigung auf diesem Wege anbietet.
--------------------------------------------------
Note added at 58 mins (2010-06-29 14:06:33 GMT)
--------------------------------------------------
en fait, c'est une pesée pour déterminer le poids brut, similaire à l'inventaire de stupéfiants dans une pharmacie:
http://www.google.fr/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBUQFjAA&...
Hinweise zur Gestaltung des Ermittlungsverfahrens
Die Polizei führt in den Fällen, in denen nach den vorstehenden Gesichtspunkten eine Einstellung des Verfahrens nach § 31a BtMG in Betracht kommt, eine Wägung des Betäubungsmittels und einen Vortest durch und vernimmt die beschuldigte Person kurz zur Konsumverhaltensweise und zur Herkunft des Betäubungsmittels oder gibt ihr in geeigneten Fällen Gelegenheit zu einer schriftlichen Äußerung. Bei der Wägung genügt in der Regel eine so genannte "Bruttowägung", soweit nicht erkennbar ein Missverhältnis zwischen Verpackungs- und Betäubungsmittelgewicht besteht. Sie stellt das Betäubungsmittel sowie die Konsumutensilien sicher, führt eine Erklärung über die Einziehung sichergestellter Gegenstände, insbesondere die Betäubungsmittel und die Konsumutensilien, herbei und übersendet den Vorgang mit der Strafanzeige unverzüglich der Staatsanwaltschaft. Auf Zeugenvernehmungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen, auch weitergehende kriminaltechnische Untersuchungen, kann, soweit die Staatsanwaltschaft nicht etwas anderes anordnet, verzichtet werden. Bei Abgabe des Ermittlungsvorgangs an die Staatsanwaltschaft kann die Polizei eine Anwendung dieser Richtlinien anregen, soweit sie aufgrund ihrer Erkenntnisse den Eindruck gewonnen hat, dass sich eine Verfahrenserledigung auf diesem Wege anbietet.
--------------------------------------------------
Note added at 58 mins (2010-06-29 14:06:33 GMT)
--------------------------------------------------
en fait, c'est une pesée pour déterminer le poids brut, similaire à l'inventaire de stupéfiants dans une pharmacie:
http://www.google.fr/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBUQFjAA&...
Something went wrong...