Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Zustellungsfiktion
French translation:
notification fictive
Added to glossary by
Gabi François
Mar 8, 2005 18:57
19 yrs ago
German term
Zustellungsfiktion
German to French
Law/Patents
Law (general)
Gerichtliche Zustellung
In § 184 ZPO (siehe unten) ist geregelt, dass ein Schriftstück dann als ordnungsgemäß zugestellt gilt, wenn es zur Post aufgegeben wurde. Diese Vermutung nennt man Zustellungsfiktion.
Im FR habe ich dazu nirgendwo eine Entsprechung gefunden. Ich wollte das eigentlich mit "signification présumée" oder "notification présumée" übersetzen, aber das scheint beides eine ganz andere Bedeutung zu haben. Irgendwelche Alternativvorschläge?
(1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Abs. 1 Nr. 2 und 3 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, so können spätere Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift der Partei zur Post gegeben wird.
(2) Das Schriftstück gilt zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Gericht kann eine längere Frist bestimmen. In der Anordnung nach Absatz 1 ist auf diese Rechtsfolgen hinzuweisen. Zum Nachweis der Zustellung ist in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde.
Im FR habe ich dazu nirgendwo eine Entsprechung gefunden. Ich wollte das eigentlich mit "signification présumée" oder "notification présumée" übersetzen, aber das scheint beides eine ganz andere Bedeutung zu haben. Irgendwelche Alternativvorschläge?
(1) Das Gericht kann bei der Zustellung nach § 183 Abs. 1 Nr. 2 und 3 anordnen, dass die Partei innerhalb einer angemessenen Frist einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, der im Inland wohnt oder dort einen Geschäftsraum hat, falls sie nicht einen Prozessbevollmächtigten bestellt hat. Wird kein Zustellungsbevollmächtigter benannt, so können spätere Zustellungen bis zur nachträglichen Benennung dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift der Partei zur Post gegeben wird.
(2) Das Schriftstück gilt zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Gericht kann eine längere Frist bestimmen. In der Anordnung nach Absatz 1 ist auf diese Rechtsfolgen hinzuweisen. Zum Nachweis der Zustellung ist in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde.
Proposed translations
(French)
5 +1 | notification fictive |
Giselle Chaumien
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Proposed translations
+1
41 mins
Selected
notification fictive
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bon courage Gabi!
bon courage Gabi!
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Comment: "Danke schön, Giselle und Gisela, auf die nächstliegende Lösung bin ich nicht gekommen..."
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