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Übersetzervertrag auf freier Mitarbeiter-Basis
Thread poster: Eva Bartilucci
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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Sep 30, 2008

Hallo liebe Übersetzer,

ich studiere derzeit noch "Übersetzen", werde mein Studium aber voraussichtlich in einem Jahr abschließen und möchte gerne schon neben meinem Studium etwas praktische Erfahrung als Übersetzerin sammeln und dabei auch etwas Geld verdienen.
Jetzt habe ich ein Angebot mit einem Unternehmen einen Übersetzervertrag auf freier Mitarbeiter-Basis abszuschließen (die Bezahlung erfolgt am Monatsende, es wird pro Stunde bezahlt). Wie viel ich pro Monat inve
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Hallo liebe Übersetzer,

ich studiere derzeit noch "Übersetzen", werde mein Studium aber voraussichtlich in einem Jahr abschließen und möchte gerne schon neben meinem Studium etwas praktische Erfahrung als Übersetzerin sammeln und dabei auch etwas Geld verdienen.
Jetzt habe ich ein Angebot mit einem Unternehmen einen Übersetzervertrag auf freier Mitarbeiter-Basis abszuschließen (die Bezahlung erfolgt am Monatsende, es wird pro Stunde bezahlt). Wie viel ich pro Monat investieren kann, hängt ganz von mir ab (ich würde keinesfalls mehr als 25h pro Monat für sie arbeiten, d.h. unter 400€ monatlich liegen).
Kann mir Jemand sagen, ob für diese Arbeit auf freier Mitarbeiter-Basis eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist? Die Rechnungsstellung erfolgt an das Mutterunternehmen im Ausland, von daher wäre wohl keine Ust.-ID-Nummer erforderlich?

Ich freue mich über hilfreiche Antworten

Gruß

Eva
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Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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... Sep 30, 2008

noch ein kurzer Hinweis: Ich soll also an jedem Monatsende eine Rechnung über die angefertigten Übersetzungen an das Mutterunternehmen im Ausland ausstellen.

DANKE!!

Eva


 
RWSTranslati (X)
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Freie Mitarbeit Sep 30, 2008

Hallo,

die erste Frage ist wohl die, ob es sich denn wirklich um eine freie Mitarbeit handelt.
Das sollteste Du entsprechend der Richtlinien hinsichtlich Scheinselbständigkeit mit Deinem potentiellen Arbeitgeber vielleicht vorab klären.

Viele Grüße

Hans


 
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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... Sep 30, 2008

Vielen Dank für die Antwort! Die Auftraggeberin schreibt: "Gerne würden wir Sie als freie Übersetzerin einstellen". Also ich wäre wirklich nur für dieses eine Unternehmen tätig. Was hat das damit zu tun, ob eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist oder nicht?

Danke und Gruß

Eva


 
Steffen Walter
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Widerspruch in sich Oct 1, 2008

evina2 wrote:
Vielen Dank für die Antwort! Die Auftraggeberin schreibt: "Gerne würden wir Sie als freie Übersetzerin einstellen". Also ich wäre wirklich nur für dieses eine Unternehmen tätig. Was hat das damit zu tun, ob eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist oder nicht?

Danke und Gruß

Eva


Hallo Eva,

die Antwort der Auftraggeberin enthält aus meiner Sicht einen Widerspruch in sich - "freie" Übersetzer sind Freiberufler und können daher gar nicht "eingestellt" werden. Ich habe den starken (aber natürlich ohne weitere Informationen nicht belegbaren) Verdacht, dass hier ein Scheinselbstständigkeitsverhältnis zustandekommen würde.

Steffen


 
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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.. Oct 1, 2008

Hallo Steffen,

vielen Dank für die Antwort.
Was würde das denn konkret bedeuten, wenn eine Scheinselbstständigkeit zustande kommen würde? Wäre ein solches Arbeitsverhältnis überhaupt nicht möglich?
Wie gesagt ginge es um ca. 300€ monatlich...

DANKE

Eva


 
Tobi
Tobi
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Eine Steuernummer ist wichtig Oct 1, 2008

Das mit der Scheinselbständigkeit ist soweit ich weiß längst vom Tisch. Das wurde vor einigen Jahren mal ganz heiß gekocht ist aber dann sehr schnell abgekühlt.

Wichtig ist, dass Du eine Steuernummer bei Deinem Finanzamt beantragst. Diese Steuernummer ist auch auf der Rechnung auszuweisen. Unter dieser Steuernummer machst Du auch Deine Steuererklärung.
Bei Arbeiten für Kunden im Ausland ist auch eine Ust.-ID nötig, die Du auch beim FA beantragen kannst.

Vi
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Das mit der Scheinselbständigkeit ist soweit ich weiß längst vom Tisch. Das wurde vor einigen Jahren mal ganz heiß gekocht ist aber dann sehr schnell abgekühlt.

Wichtig ist, dass Du eine Steuernummer bei Deinem Finanzamt beantragst. Diese Steuernummer ist auch auf der Rechnung auszuweisen. Unter dieser Steuernummer machst Du auch Deine Steuererklärung.
Bei Arbeiten für Kunden im Ausland ist auch eine Ust.-ID nötig, die Du auch beim FA beantragen kannst.

Viele Grüße,

Tobi
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Claudia Digel
Claudia Digel  Identity Verified
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Erkundige dich beim Finanzamt/Steuerberater Oct 1, 2008

Hallo Eva,

wie Hans uns Steffen schon erwähnt haben, riecht es stark nach Scheinselbständigkeit, wenn du "frei" für einen einzigen Arbeitgeber tätig sein sollst/willst. Ich würde mich auf jeden Fall bei einer kompetenten Stelle (Finanzamt oder Steuerberater) erkundigen, ob eine solche Beschäftigung möglich ist. Die können dir dann auch genau sagen, ob du dich für diese Tätigkeit als Freiberuflerin beim Finanzamt anmelden musst oder nicht und was sonst noch zu beachten ist.
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Hallo Eva,

wie Hans uns Steffen schon erwähnt haben, riecht es stark nach Scheinselbständigkeit, wenn du "frei" für einen einzigen Arbeitgeber tätig sein sollst/willst. Ich würde mich auf jeden Fall bei einer kompetenten Stelle (Finanzamt oder Steuerberater) erkundigen, ob eine solche Beschäftigung möglich ist. Die können dir dann auch genau sagen, ob du dich für diese Tätigkeit als Freiberuflerin beim Finanzamt anmelden musst oder nicht und was sonst noch zu beachten ist.

Ganz nebenbei:
evina2 wrote:
ich würde keinesfalls mehr als 25h pro Monat für sie arbeiten, d.h. unter 400€ monatlich liegen

Ich würde dir empfehlen, auch deine Preise noch mal durchzukalkulieren. - Die von dir genannten Zahlen ergeben einen Stundensatz von 15-16 Euro, was für Übersetzungsdienstleistungen deutlich zu niedrig ist.

Viele Grüße
Claudia
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Eva Bartilucci
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danke Oct 1, 2008

Hallo Claudia!

Danke für deine Antwort. Ich werde mich nächste Woche beim Finanzamt erkundigen.
Ja, ich bekomme 15€ die Stunde für die Arbeit. Wie gesagt studiere ich noch und die Texte sind sehr einfach, daher erscheint es mir angemessen.

Eva


 
Tobi
Tobi
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Claudia hat recht Oct 1, 2008


Ich würde dir empfehlen, auch deine Preise noch mal durchzukalkulieren. - Die von dir genannten Zahlen ergeben einen Stundensatz von 15-16 Euro, was für Übersetzungsdienstleistungen deutlich zu niedrig ist.


Das ist richtig. Das wäre ein Schwarzarbeiterpreis. Wenn Du einen vernünftigen Preis verlangst, brauchst Du Dir auch keine Sorgen um die Stunden bzw. die Verdienstobergrenze machen, denn dann kannst Du das, was Du verdienst, auch problemlos versteuern.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Unklarheit Oct 1, 2008

evina2 wrote:
Jetzt habe ich ein Angebot mit einem Unternehmen einen Übersetzervertrag auf freier Mitarbeiter-Basis abszuschließen (die Bezahlung erfolgt am Monatsende, es wird pro Stunde bezahlt). Wie viel ich pro Monat investieren kann, hängt ganz von mir ab (ich würde keinesfalls mehr als 25h pro Monat für sie arbeiten, d.h. unter 400€ monatlich liegen).


Ich kann mich nur den KollegInnen anschließen, die dir empfehlen, die Angelegenheit mit deinem Steuerberater oder mit dem Finanzamt zu besprechen.

Davon abgesehen:
400 Euro monatlich soll die Obergrenze sein?
25 h im Monat das maximale Arbeitspensum?

Wie soll denn der Vertrag konkret aussehen?

Wenn es keine exakten Vereinbarungen gibt, sind folgende Szenarien möglich:

10 h übersetzen, 400 Euro erhalten (entspricht 40 Euro pro Stunde) ->
25 h übersetzen, 400 Euro erhalten (entspricht 16 Euro pro Stunde) -> ok!
50 h übersetzen, 400 Euro erhalten (entspricht 8 Euro pro Stunde) ->

Das dritte Szenario kann dir "blühen", wenn du nicht peinlich genau darauf achtest, WAS im Vertrag steht.

Viele Grüße,
Aniello


 
Eva Bartilucci
Eva Bartilucci  Identity Verified
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... Oct 1, 2008

Danke auch dir Aniello,

im Vertrag ist ein Stundenlohn von 15€ festgelegt (in einer Stunde sollen durchschnittlich 400 Wörter übersetzt werden).
Es hängt völlig und ganz von mir ab, wie viel Zeit ich wöchentlich investieren kann. Da ich pro Woche nicht mehr als 5-8 Stunden investieren kann (da Studium) werden nicht viel mehr als 300€/Monat dabei rumkommen.
Ja, werde das mit dem Finanzamt besprechen.

Gruß

Eva


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Info Oct 1, 2008

evina2 wrote:

Vielen Dank für die Antwort! Die Auftraggeberin schreibt: "Gerne würden wir Sie als freie Übersetzerin einstellen". Also ich wäre wirklich nur für dieses eine Unternehmen tätig. Was hat das damit zu tun, ob eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich ist oder nicht?

Danke und Gruß

Eva


Zum Thema "Scheinselbständigkeit" (ich kann auch nicht beurteilen, ob das in deinem Fall gegeben ist) kannst du hier ein paar wichtige Punkte nachlesen:

http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Scheinselb_2003.pdf


 
Nadine Kahn
Nadine Kahn  Identity Verified
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Studentin... Oct 1, 2008

Hallo Eva!

Da du ja Studentin bist, weißt du sicher, dass du nebenbei nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten darfst, damit du in der Studentenversicherung bleibst. Ich nehme an, dass du das möchtest. Die Einkommensgrenze für eine geringfügige Beschäftigung ist hier 400 Euro pro Monat. Das Studium muss stundenmäßig immer überwiegen und darum geht es den Versicherungen.

Ich hatte mich damals beim Finanzamt Berlin erkundigt und die Dame meinte, dass man -
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Hallo Eva!

Da du ja Studentin bist, weißt du sicher, dass du nebenbei nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten darfst, damit du in der Studentenversicherung bleibst. Ich nehme an, dass du das möchtest. Die Einkommensgrenze für eine geringfügige Beschäftigung ist hier 400 Euro pro Monat. Das Studium muss stundenmäßig immer überwiegen und darum geht es den Versicherungen.

Ich hatte mich damals beim Finanzamt Berlin erkundigt und die Dame meinte, dass man - bliebe man unter dem Satz von besagten 400 Euro - dem Finanzamt nichts schuldig sei.

Du kannst als Privatperson keine regelmäßigen Rechnungen schreiben, daher bräuchtest du auf alle Fälle eine USt.-ID., die du im Falle einer Selbständigkeit in einem freien Beruf mit Auslandskontakten beantragen müsstest. Es stellt sich mir hier allerdings die Frage, warum die Firma dich nicht als geringfügig Beschäftigte einstellen will und dir dann - wie anderen Arbeitnehmern - dein Geld normal überweist. Ich wäre hier auch vorsichtig, da eventuell eine Scheinselbständigkeit vorliegen könnte. Du willst ja schließlich nicht für andere Firmen zusätzlich arbeiten...

Erkundige dich vor allem aber bei deinem zuständigen Finanzamt! Die helfen dir sicher gerne weiter





[Edited at 2008-10-01 16:25]
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Elke Pielmeier (X)
Elke Pielmeier (X)
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eine Sache der Sozialversicherung Oct 1, 2008

Hallo,

Scheinselbständigkeit hat vor allem mit der Sozialversicherung zu tun. Denn die Sozialversicherung bekommt im Falle der Selbständigkeit keine Beiträge von dir.
Scheinselbständigkeit gibt es nach wie vor und wird nach wie vor geprüft. Es ist nur nicht
mehr so viel in der Öffentlichkeit im Gespräch.

Mein persönlicher Rat: kompetent beraten lassen.

Du kannst aber auch bei der Dt. Rentenversicherung Bund eine Anfrage stellen. Diese Au
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Hallo,

Scheinselbständigkeit hat vor allem mit der Sozialversicherung zu tun. Denn die Sozialversicherung bekommt im Falle der Selbständigkeit keine Beiträge von dir.
Scheinselbständigkeit gibt es nach wie vor und wird nach wie vor geprüft. Es ist nur nicht
mehr so viel in der Öffentlichkeit im Gespräch.

Mein persönlicher Rat: kompetent beraten lassen.

Du kannst aber auch bei der Dt. Rentenversicherung Bund eine Anfrage stellen. Diese Auskunft ist dann verbindlich (Bescheid). Kostenlos, aber etwas aufwendig, da du ein Formular ausfüllen mußt. Ausserdem kommt es auch auf die Abfassung des Vertrags an.
Es gibt Kriterien, die für eine abhängige Beschäftigung sprechen können, wie z.B. feste Anzahl an Arbeitsstunden, etc.

Grüße
Elke
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