Dolmetschen
Die von uns angebotenen Serviceleistungen umfassen folgende Arten des Dolmetschens:
Simultan-, Konsekutiv- & Verhandlungsdolmetschen Gerne stellen wir Ihnen einen Dolmetscher bzw. ein kompetentes Dolmetscherteam für Ihre Belange zur Seite und kümmern uns um die Bereitstellung der Dolmetschtechnik (Dolmetscherkabinen oder Personenführungsanlagen).
Für Gerichtsverhandlungen, Notartermine oder offizielle Termine bei Behörden wie zum Bespiel beim Standesamt (Aufgebot, Eheschließung, Namensführung etc.) stellen wir ihnen einen in der Region beeidigten Dolmetscher zur Verfügung.
Das Korrektorat umfasst folgende Punkte:
Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, Stil, Ausdrucksweise, Formulierungen, Satzbau, Idiomatik, Überprüfung der verwendeten Terminologie und ggf. Vereinheitlichung unterschiedlicher Schreibweisen. Berechnungsgrundlage Korrektorat Das Korrektorat wird nach Zeitaufwand berechnet; die Rechnungsstellung erfolgt auf Stundenbasis; Studenten bieten wir Sondertarife.
Berechnungsgrundlage Dolmetscherdienste.
Das Honorar für die Dolmetscharten Simultan- & Konsekutivdolmetschen wird nach Tagessätzen/Halbtagssätzen berechnet; bei auswärtigen Einsätzen fallen zusätzlich noch Anfahrtskosten und ggf. Spesen an.
Die Honorarberechnung für Verhandlungsdolmetschen erfolgt auf Stundenbasis (Sätze gemäß JVEG). Dolmetschtechnik: Die Preise für die Bereitstellung der Technik richten sich nach Art, Dauer, Teilnehmerzahl und Ort der Veranstaltung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Seit über 20 Jahren bieten wir unseren Kunden höchste Qualität sowie absolute Termintreue !
Wir - das ist eine Übersetzergemeinschaft aus freiberuflichen diplomierten Übersetzern und Dolmetschern, die Ihnen in allen europäischen Sprachen (auf Wunsch auch in "exotischen" Sprachen) Übersetzungen und Dolmetschleistungen zu günstigen Konditionen termingerecht liefern.
Hierbei sorgen die nachfolgenden Prinzipien beim Übersetzen für ein hochwertiges Ergebnis:
MUTTERSPRACHENPRINZIP
Sämtliche Übersetzungen werden grundsätzlich nur von Muttersprachlern angefertigt.
Die einzige Ausnahme hierbei sind Texte, die von Kunden ausdrücklich nur für interne Information verwendet werden.
Somit wird den Vorgaben aus EN 1503 (heute ISONorm17100) dass Übersetzer dem Muttersprachenprinzip folgen, vollständig Rechnung getragen.
NETZWERK AUSGESUCHTER PROFIS
Alle Übersetzungen werden ausschließlich von Freiberuflern mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung als Dolmetscher und / oder Übersetzer angefertigt, die aufgrund mehrjähriger übersetzerischer Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) über das entsprechende Fachwissen verfügen.
Die Übersetzer werden für jedes Projekt entsprechend ihrem jeweiligen Fachgebiet ausgesucht.
Für wiederkehrende Kunden werden in der Regel immer dieselben Übersetzer eingesetzt. Auf diese Art und Weise lernen sie das Unternehmen und dessen Produkte kennen, es muss weniger recherchiert werden, weshalb auch kürzere Lieferzeiten möglich sind.
ENGE KOOPERATION MIT DEM AUFTRAGGEBER
Fachbegriffe werden gemeinsam mit dem Kunden erarbeitet. Es erfolgen Absprachen mit dem Auftraggeber hinsichtlich der zu verwendenden Terminologie.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stellt der Kunde ein firmen- oder branchenspezifisches Glossar mit Fachbegriffen zur Verfügung, die er gern in den von ihm beauftragten Übersetzungen verwendet haben möchte (dieses Glossar wird selbstverständlich vertraulich behandelt, nicht oder nur mit seinem Einverständnis weitergegeben und nur für den von ihm angegebenen Zweck verwendet), oder es werden nach bestem Wissen und Gewissen die in dem entsprechenden Fachgebiet üblichen Termini verwendet.
Im Falle von Folgeaufträgen werden firmenspezifische Glossare erstellt (diese werden intern verwaltet und ständig aktualisiert) und entsprechende Terminologie Hinweise berücksichtigt. Hiermit wird der ISO-Norm 17100 entsprochen.