Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Frage zur allgemeinen Vertretungsbefugnis und zur besonderen Vertretungsbefugnis
French translation:
Einzelvertretungsberechtigt mit . a le droit de représenter seul la société , y compris à conclure
Added to glossary by
ayliane
Sep 26, 2011 08:16
13 yrs ago
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German term
Frage zur allgemeinen Vertretungsbefugnis und zur besonderen Vertretungsbefugnis
German to French
Law/Patents
Law (general)
Hallo!
Ich brauche eure Hilfe, da ich ein Verständnisproblem habe. Es geht um "Allgemeine Vertretungsbefugnis" und "besondere Vertretungsbefugnis" in Auzügen aus dem Handelsregister (für GmbH).
Unter 4. a) Allgemeine Vertretungsbefugnis" steht:
"ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch 2 Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Unter "4. 2) ...und besondere Vertretungsbefugnis" steht:
"Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen:
Geschäftsführer: Bbbb Ccccc, *.../.../....
Geschäftsführer: Lllll Mmmm, *.../.../..."
Es gibt also 2 GF. Laut 4)a. sollten dann beide GF die GmbH gemeinsam vertreten. 4)b. sagt aber das Gegenteil. Sind die Bestimmungen unter 4)a. oder die unter 4)b massgeblich? Soll es heissen, dass die Gesellschafterversammlung entschieden hat, dass jeder GF berechitgt ist, die Gesellschaft allein zu vertreten (statt der GEsamtvertretung) ?
ich möchte gern verstehen, wie das funktioniert. Internet hat mir bis jetzt nicht geholfen.
Was die Übersetzung vom "Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis ..." betrifft, kann ich schreiben :
"est habilité à représenter la société seul, y compris à conclure..." oder
"a pouvoir de représentation exclusive, y compris celui de conclure..." (anscheinend sind "Alleinvertretungsbefugnis" und "Einzelvertretungsbefugnis" Synonym).
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich brauche so schnell wie möglich Hilfe!
Ich brauche eure Hilfe, da ich ein Verständnisproblem habe. Es geht um "Allgemeine Vertretungsbefugnis" und "besondere Vertretungsbefugnis" in Auzügen aus dem Handelsregister (für GmbH).
Unter 4. a) Allgemeine Vertretungsbefugnis" steht:
"ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch 2 Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Unter "4. 2) ...und besondere Vertretungsbefugnis" steht:
"Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschliessen:
Geschäftsführer: Bbbb Ccccc, *.../.../....
Geschäftsführer: Lllll Mmmm, *.../.../..."
Es gibt also 2 GF. Laut 4)a. sollten dann beide GF die GmbH gemeinsam vertreten. 4)b. sagt aber das Gegenteil. Sind die Bestimmungen unter 4)a. oder die unter 4)b massgeblich? Soll es heissen, dass die Gesellschafterversammlung entschieden hat, dass jeder GF berechitgt ist, die Gesellschaft allein zu vertreten (statt der GEsamtvertretung) ?
ich möchte gern verstehen, wie das funktioniert. Internet hat mir bis jetzt nicht geholfen.
Was die Übersetzung vom "Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis ..." betrifft, kann ich schreiben :
"est habilité à représenter la société seul, y compris à conclure..." oder
"a pouvoir de représentation exclusive, y compris celui de conclure..." (anscheinend sind "Alleinvertretungsbefugnis" und "Einzelvertretungsbefugnis" Synonym).
Vielen Dank für eure Hilfe! Ich brauche so schnell wie möglich Hilfe!
Proposed translations
(French)
4 | Einzelvertretungsberechtigt mit . a le droit de représenter seul la société , y compris à conclure | BECKSWORN |
Proposed translations
4 days
Selected
Einzelvertretungsberechtigt mit . a le droit de représenter seul la société , y compris à conclure
Die Auffassung des deutsches Rechtes ist viel liberaler gesinnt als auf der französischen Seite. d.h.: mehr Vertrauen in die Person! Ich sehe keinen Widerspruch in der Satzung.
Dies wäre mein summarischer Schluss nach über 30 Jahren Tätigkeit als sachv. beeidigter D. & Übersetzer.
Dies wäre mein summarischer Schluss nach über 30 Jahren Tätigkeit als sachv. beeidigter D. & Übersetzer.
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